FÖRDERUNG

FÖRDERZIEL UND -HINTERGRUND

Die Mittel sollten die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile, von künstlerischer Qualität und künstlerischen, organisatorischen, strukturellen oder experimentellen Impulsen fördern. So konnten sich die beantragten Projekte beispielsweise auf die Profilierung inhaltlicher Schwerpunkte wie zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössische Musik beziehen, Strukturveränderungen initiieren, spartenübergreifend angelegt sein oder Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen oder mit Protagonisten aus der freien Theaterszene umfassen. Dabei waren Ideen erwünscht, die darauf zielen, die Vielfalt auf den Bühnen des Landes NRW zu stärken – in der Zusammensetzung der Ensembles, der Orchester und Leitungsstrukturen, in den künstlerischen Programmen oder bei der Gewinnung und Bindung neuen Publikums. Zur gewünschten individuellen Ausgestaltung und zugunsten innovativer Ansätze war der formale Rahmen für eine Förderung bewusst weit gefasst. Projekte, die sich mit aktuellen Themen wie zum Beispiel Diversität und Inklusion, ökologischer Nachhaltigkeit oder Organisationsentwicklung beschäftigten, waren besonders willkommen. Förderungen wurden sowohl für die Weiterentwicklung bereits bestehender künstlerischer Ansätze als auch für neue Konzepte gewährt.

BEDINGUNGEN

Eine Förderung bestehender Ansätze durch das Land setzte voraus, dass die Trägerkommunen ihren Zuschuss nicht kürzen. Im Sinne einer langfristigen Stärkung der Profile der kommunalen Einrichtungen kann und sollte möglichst eine mehrjährige Förderung beantragt werden. Sofern aus Landesmitteln bereits Maßnahmen in den Vorjahren gefördert worden sind, konnten diese erneut beantragt werden, wenn es sich dabei um abgrenzbare Teilprojekte und die Weiterentwicklung einer bestehenden Maßnahme handelte.

Die Maßnahmen konnten für eine Dauer von bis zu vier Haushaltsjahren angelegt sein, wobei die Förderung über einen Zeitraum von maximal drei Spielzeiten bzw. dem Jahr des Bescheids plus drei Folgejahre erfolgen konnte (mit Bescheid im Jahr 2023 also beispielsweise bis incl. 2026).

Gegen Abschluss einer Maßnahme können erfolgreiche Förderungen eine Verstetigung der Förderung bis zu einer jährlichen Höhe von 50% der bisherigen durchschnittlichen jährlichen Fördersumme beantragen. Dazu ergeht ein weiterer Juryentscheid. Die Gewährung der Profilförderung war daran gebunden, dass die in den Fördervereinbarungen zur Basisförderung festgelegten kommunalen Zuschüsse nicht gekürzt werden (Auflage im Zuwendungsbescheid).

Angestrebt wurde die Förderung größerer Projekte ab 125.000 € zuwendungsfähiger Gesamtausgaben für den gesamten Förderzeitraum.

Die Profilförderung war offen für Anträge aus allen Sparten: Oper und Musiktheater, Tanz, Schauspiel, Orchester und Konzerte, sowie Kinder- und Jugendtheater.

Antragsberechtigt waren ausschließlich die kommunalen Theater und Orchester in NRW. 

AUSWAHLVERFAHREN

Das Auswahlverfahren erfolgte in zwei Schritten. In einer ersten Jurysitzung wurden die formal gültigen und qualitativ besten Projekte vorausgewählt. In einer zweiten Sitzung stellten die Antragsteller*innen diese kurz vor und führten ein Gespräch mit der Jury. Für die Entscheidungsfindung konnten ergänzend externe fachliche Expertisen herangezogen werden. Die Jury tagte in nicht öffentlichen Sitzungen.